Seemannschaft
Die Seemannschaft umfasst einen Verhaltenskodex, der zahlreiche Bereiche der Seefahrt regelt. Obwohl hierfür keine gesetzlichen Vorgaben existieren, sind diese Regeln von zentraler Bedeutung für das Leben an Bord und auf See.
Zu den Aspekten der Seemannschaft gehören ein tiefgreifendes Verständnis für das Schiff und dessen Ausrüstung, die Planung und Durchführung nautischer Manöver, die Einhaltung maritimer Umgangsformen sowie die sorgfältige Vorbereitung auf verschiedene Notfälle, einschließlich medizinischer Zwischenfälle.
Flaggen und Stander:
Schweizer-Flagge: am Heck, von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang
Gastland-Flagge: Steuerbord, mittschiffs, solange im Gastland gefahren wird
Suche Gästeplatz: Wer in einem fremden Hafen einen Gästeplatz zum Übernachten sucht, setzt unter der Gastland-Flagge den Wimpel No. 7
Clubstander: Backbord, mittschiffs
Korrektes Verhalten im Hafen:
Bekleidung: Für das Ein- und Auslaufen sowie während des Aufenthaltes im Hafen trägt man mindestens ein T-Shirt oder Hemd. Nackter Oberkörper (inkl. nur Bikini) widerspricht der Seemannschaft.
Lautstarke Verständigung mit der eigenen Crew oder mit anderen Booten ist ebenso verpönt wie ein «aufgedrehtes» Radio.
Verhalten im Gasthafen:
Belege: Man verwende immer die eigenen Belege; niemals diejenigen des Platzeigners, mache sein Boot stets ordnungsgemäss fest und fendere ausreichend.
Belegung Liegeplatz: Der rücksichtsvolle Skipper belegt nicht den grösstmöglichen, sondern den kleinstmöglichen Liegeplatz für sein Boot.
«Päckli»: Gesetzte Fender auf der dem offenen Wasser (Hafenbecken) zugewandten Seite heisst «päcklen gestattet», auch wenn das «Päckliboot» nicht besetzt ist. Als «Päckler» ist strikt darauf zu achten, dass die Intimsphäre des Päcklibootes so wenig wie möglich gestört wird. Das gilt vor allem für das «Übersteigen» des Päcklibootes, um von und an Land zu gelangen. Päcklen an fremden Booten ist sehr heikel! Wenn möglich, ist es zu vermeiden.
Begegnung mit still liegenden und Segelbooten auf dem See: Mit ausreichend Abstand umfahren und Wellenschlag vermeiden (ggf. Geschwindigkeit drosseln). Segler unter Segel, besonders bei wenig Wind, ausschliesslich achtern umfahren.
Generelles Motto: «dä Gschider git no …» (der SBM-Stander verpflichtet uns!).
Starkwind- und Sturmwarnung:
Warnregionen und Alarmierungszeiten
Seit April 2000 wird der Bodensee in drei Warnregionen (statt deren zwei) unterteilt. Auch wurden die Warnkriterien den verbesserten meteorologischen Erfassungsmöglichkeiten sowie den internationalen Gepflogenheiten angepasst:
Starkwindwarnung (frühe Vorsichtsmeldung) Orangefarbiges Blinklicht, das pro Minute ungefähr 40x aufleuchtet bedeutet: Gefahr des Aufkommens von Windböen mit Geschwindigkeiten zwischen 25 und 33 Knoten bzw. 6 bis 8 Windstärken nach der Beaufortskala.
Sturmwarnung Orangefarbiges Blinklicht, das pro Minute ungefähr 90x aufleuchtet, bedeutet:
Gefahr von Sturmwinden mit Geschwindigkeiten ab 34 Knoten bzw. 8 Windstärken nach der Beaufortskala an.
Beide Warnungen werden möglichst eine Stunde vor Eintreffen der ersten Böen im fraglichen Warngebiet angezeigt. Während einer Starkwindwarnung kann auch Sturmwarnung hochgewarnt werden.
Die Schiffsführer haben bei beiden Warnarten im Sinne der allgemeinen Sorgfaltspflicht alle notwendigen Sicherheitsmassnahmen für Mannschaft (Rettungsgeräte) und Schiff zu treffen und je nach Schiffsart und -Grösse die Ufernähe oder nötigenfalls eine geschützte Bucht bzw. den nächsten Hafen aufzusuchen.
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