Warnregionen und Alarmierungszeiten
Seit April 2000 wird der Bodensee in drei Warnregionen (statt deren zwei) unterteilt. Auch wurden die Warnkriterien den verbesserten meteorologischen Erfassungsmöglichkeiten sowie den internationalen Gepflogenheiten angepasst:
Starkwindwarnung (frühe Vorsichtsmeldung) Orangefarbiges Blinklicht, das pro Minute ungefähr 40x aufleuchtet bedeutet: Gefahr des Aufkommens von Windböen mit Geschwindigkeiten zwischen 25 und 33 Knoten bzw. 6 bis 8 Windstärken nach der Beaufortskala.
Sturmwarnung Orangefarbiges Blinklicht, das pro Minute ungefähr 90x aufleuchtet, bedeutet:
Gefahr von Sturmwinden mit Geschwindigkeiten ab 34 Knoten bzw. 8 Windstärken nach der Beaufortskala an.
Beide Warnungen werden möglichst eine Stunde vor Eintreffen der ersten Böen im fraglichen Warngebiet angezeigt. Während einer Starkwindwarnung kann auch Sturmwarnung hochgewarnt werden.
Die Schiffsführer haben bei beiden Warnarten im Sinne der allgemeinen Sorgfaltspflicht alle notwendigen Sicherheitsmassnahmen für Mannschaft (Rettungsgeräte) und Schiff zu treffen und je nach Schiffsart und -Grösse die Ufernähe oder nötigenfalls eine geschützte Bucht bzw. den nächsten Hafen aufzusuchen.